Die sogenannte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung (Check-Up) steht gesetzlich versicherten Patienten und Patientinnen zwischen 18 und 35 Jahren einmalig und ab 35 Jahren alle 3 Jahre zu.
Teilnehmende am sog. Hausarztvertrag können ab 35 Jahren alle 2 Jahre einen Check-up durchführen lassen.
Ein Check-up beinhaltet eine Anamnese, körperliche Untersuchung incl. einer Blutdruckmessung, Laboruntersuchung incl. der „Blutfette“ wie Cholesterin HDL, LDL, Triglyceride, ein Nüchternblutzucker, eine Urinuntersuchung und eine Überprüfung des Impfstatus.
Bei entsprechender Indikation ergänzen darüber hinaus eine Ultraschalluntersuchung des Bauchraums und der Schilddrüse sowie ein EKG.
Wenn gewünscht, bieten wir auch Ultraschalluntersuchungen der Halsarterien und des Herzens an. Diese Leistungen werden allerdings nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und sind Selbstzahlerleistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen / IGeL).
Ab dem 50. Lebensjahr wird zusätzlich im Rahmen der Darmkrebsvorsorge eine Stuhluntersuchung durchgeführt, ab dem 55. Lebensjahr kann diese alle 2 Jahre oder alternativ dazu eine Darmspiegelung alle 10 Jahre erfolgen.