Im Alter zwischen dem 13.-14. Lebensjahr hat Ihr Kind den Anspruch auf eine letztmalige „Kinder“- beziehungsweise Jugendgesundheitsvorsorge J1. Diese kann alleine oder in Begleitung von Ihnen erfolgen.
Sie beinhaltet eine körperliche Untersuchung, die Erfassung von möglichen Risikofaktoren, eventuellen Vorerkrankungen in der Familie und ggf. eine Blutuntersuchung. Sie bietet aber auch die Möglichkeit, die für die Jugendlichen wichtigen Themen wie Gesundheitsvorsorge, Verhütung und Sexualität, Rauchen und Ernährung anzusprechen.