Ab 01.01.2024 sind alle Hausarztpraxen verpflichtet, nur noch e-Rezepte auszustellen und diese elektronisch an die Apotheken zu verschicken. Ausgenommen davon sind Privatrezepte.
Das bedeutet für Sie und für uns einige Neuerungen:
Um ein e-Rezept ausstellen bzw. vorbreiten zu können, benötigen wir zwingend zu Beginn jeden Quartals Ihre Gesundheitskarte. Ohne gültige Gesundheitskarte werden wir keine e-Rezepte ausstellen können. Sollten Sie weitere e-Rezepte in einem Quartal benötigen, können Sie diese wie gewohnt via Rezepttelefon oder Email bestellen und müssen die Karte nicht nochmal einlesen lassen.
Bitte beachten Sie, dass bestellte e-Rezepte aufgrund der technischen Änderungen erst am Folgetag verschickt werden können. Sie müssen dafür nicht mehr in der Praxis vorbei kommen und können ganz bequem das Rezept in der Apotheke mit Ihrer Gesundheitskarte einlösen.
Es gibt drei Möglichkeiten für Sie das e-Rezept in einer Apotheke einzulösen.
- Sie legen Ihre Gesundheitskarte in der Apotheke vor, diese wird eingelesen und das jeweilige Medikament wird Ihnen ausgehändigt.
- Sie erhalten von uns einen ausgedruckten QR Code, den Sie in der Apotheke vorlegen.
- Sie rufen das e-Rezept über eine APP über Ihr Smartphone ab. Dazu bitten wir Sie mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, die Ihnen dazu Informationen geben können.
Sollte uns keine gültige Gesundheitskarte zu Beginn des Quartals vorliegen, können wir nur Privatrezepte ausstellen, da diese nicht elektronisch versendet werden.
Ausgenommen von e-Rezepten sind Heilmittel, Physiotherapieverordnungen und Privatrezepte.